Regel des Hl. Benedikt

Das Vorgehen bei Verfehlungen

Das Vorgehen bei Verfehlungen

Es kommt vor, dass ein Bruder trotzig oder ungehorsam oder hochmütig ist oder dass er murrt und in einer Sache gegen die Heilige Regel und die Weisungen seiner Vorgesetzten handelt. Wenn er sich so als Verächter erweist, werde er nach der Weisung unseres Herrn einmal und ein zweites Mal im geheimen von seinen Vorgesetzten ermahnt. (Mt 15-17)

Wenn er sich nicht bessert, werde er öffentlich vor allen zurechtgewiesen. Wenn er sich aber auch so nicht bessert, treffe ihn die Ausschließung, falls er einsehen kann, was die Strafe bedeutet. Wenn er es aber nicht versteht, eine körperliche Strafe.

Die Ausschließung bei leichten Verfehlungen

Nach der Schwere der Schuld muss sich das Maß von Ausschließung und Bestrafung richten. Es steht dem Abt zu, die Schwere der Schuld zu beurteilen.

Wenn nun bei einem Bruder eine leichte Schuld festgestellt wird, werde er von der Teilnahme an der Mahlzeit ausgeschlossen. Für den, der von der Tischgemeinschaft ausgeschlossen ist, gilt folgendes Verfahren: Im Oratorium darf er weder einen Psalm noch eine Antiphon vorsingen und keine Lesung vortragen, bis die Buße geleistet ist. Sein Essen erhalte er für sich allein nach der Mahlzeit der Brüder; wenn die Brüder zum Beispiel zur sechsten Stunde essen, dann jener Bruder zur neunten; wenn die Brüder zur neunten Stunde essen, dann jener am Abend; dies gilt solange bis er durch angemessene Buße Verzeihung erlangt hat.

Die Ausschließung bei schweren Verfehlungen

Der Bruder, auf dem eine schwere Schuld lastet, werde vom Tisch und vom Oratorium ausgeschlossen. (1Kor 5,5) Keiner der Brüder darf mit ihm in Verbindung treten oder mit ihm reden. Bei der aufgetragenen Arbeit sei er allein. Er verharre in Trauer und Buße und denke an das furchterregende Wort des Apostels: „Ein solcher Mensch ist dem Untergang des Fleisches ausgeliefert, damit der Geist gerettet wird für den Tag des Herrn.“ Sein Essen erhalte er für sich allein; der Abt bestimmt für ihn Maß und Stunde. Von denen, die vorbeigehen, wird er nicht gegrüßt, und das Essen, das man ihm gibt, wird nicht gesegnet.

Unerlaubter Umgang mit Ausgeschlossenen

Wenn ein Bruder sich herausnimmt, ohne Erlaubnis des Abtes mit dem ausgeschlossenen Bruder irgendwie in Verbindung zu treten, mit ihm zu sprechen oder ihm einen Auftrag zu übermitteln, treffe ihn die gleiche Strafe der Ausschließung.

Die Sorge des Abtes für die Ausgeschlossenen

Mit größter Sorge muss der Abt sich um die Brüder kümmern, die sich verfehlen, denn nicht die Gesunden brauchen den Arzt, sondern die Kranken. (Mt 9,12) Daher muss der Abt in jeder Hinsicht wie ein weiser Arzt vorgehen. Er schicke Senpekten, das heißt ältere weise Brüder. Diese sollen den schwankenden Bruder im persönlichen Gespräch trösten und ihn zu Demut und Buße bewegen. Sie sollen ihn trösten, damit er in nicht zu tiefe Traurigkeit versinkt. (2Kor 2,7) Es gelte, was der Apostel sagt: „Die Liebe zu ihm soll erstarken.“ (2Kor 2,8)- Alle sollen für ihn beten.

Der Abt muss sich sehr darum sorgen und mit Gespür und großem Eifer danach streben, dass er keines der ihm anvertrauten Schafe verliert. Er sei sich bewusst, dass er die Sorge für gebrechliche Menschen übernommen hat, nicht die Gewaltherrschaft über gesunde. Er fürchte das Drohwort des Propheten, durch das Gott sagt: „Was fett schien, habt ihr euch genommen, was schwach war habt ihr weggestoßen.“ (Ez 34,3-4) Er ahme den guten Hirten mit seinem Beispiel der Liebe nach: Neunundneunzig Schafe ließ er in den Bergen zurück und machte sich auf, um das verirrte Schaf zu suchen. (Lk 15,4-5) Mit dessen Schwäche hatte er so viel Mitleid, dass er es auf seine Schultern nahm und so zur Herde zurücktrug.

Konzil von Trient

Zusammenkunft der römisch-katholischen Kirche. Das Konzil  fand zwischen 1545 und 1563 statt.