Regel des Hl. Benedikt

Bußen

Die Bußen der Ausgeschlossenen

Wer für ein schweres Vergehen vom Oratorium und vom Tisch ausgeschlossen ist, werfe sich am Ende der gottesdienstlichen Feier vor der Tür des Oratoriums zu Boden. Ohne etwas zu sagen, mit dem Gesicht zur Erde soll er dort zu Füßen aller liegen, die aus dem Oratorium kommen. Das tue er solange, bis der Abt entscheidet, dass es genügt. Sobald der Abt ihn rufen lässt und er hereinkommt, werfe er sich dem Abt und dann allen zu Füßen, damit sie für ihn beten. Dann werde er auf Geheiß des Abtes wieder in den Chor aufgenommen, und zwar an dem Platz, den der Abt bestimmt. Doch darf er ohne erneute Erlaubnis des Abtes noch keinen Psalm, keine Lesung oder sonst etwas im Oratorium vortragen. Bei allen Gebetszeiten werfe er sich am Ende des Gottesdienstes an seinem Platz zu Boden. So tue er Buße, bis der Abt ihm befiehlt, diese zu beenden.

Wer aber für ein leichtes Vergehen nur vom Tisch ausgeschlossen ist, soll im Oratorium Buße tun, solange der Abt es befiehlt. Das muss er tun, bis der Abt den Segen gibt und sagt: Genug.

Die Bußen für Fehler im Oratorium

Wer beim Vortrag eines Psalmes, eines Responsoriums, einer Antiphon oder einer Lesung einen Fehler macht und sich nicht gleich vor allen demütigt und so Buße tut, den treffe eine schwerere Strafe. Denn er wollte nicht durch Demut wieder gut machen, was er durch Nachlässigkeit verschuldet hatte. Knaben aber erhalten für eine solche Verfehlung Rutenschläge.

Die Bußen für andere Verfehlungen

Wenn jemand bei irgend einer Arbeit, in der Küche, im Vorratsraum, bei einem Dienst, in der Bäckerei, im Garten, bei der Ausübung eines Handwerks oder sonst irgendwo einen Fehler macht oder etwas zerbricht oder verliert oder irgendwo etwas anderes verschuldet und nicht unverzüglich kommt, um von sich aus vor Abt und Gemeinschaft Buße zu tun und seinen Fehler zu bekennen, sondern wenn sein Fehler durch einen anderen bekannt wird, dann treffe ihn eine schwere Strafe. Handelt es sich aber um eine in der Seele verborgene Sünde, eröffne er sie nur dem Abt oder einem der geistlichen Väter, der es versteht, eigene und fremde Wunden zu heilen, ohne sie aufzudecken und bekannt zu machen.

Konzil von Trient

Zusammenkunft der römisch-katholischen Kirche. Das Konzil  fand zwischen 1545 und 1563 statt.